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Mit verkürzter Lehre zum Berufsabschluss

Modellvorhaben für SaZ 4+ im Januar gestartet
– Fachkräftepotenzial für die Unternehmen

Nach der Schule zur Bundeswehr, vier Jahre in der Laufbahn der Mannschaften, vier Jahre älter, aber immer noch ohne Berufsabschluss ... ?!

Auf reges Interesse stießen die ersten Infoveranstaltungen des Beratungszentrums für SaZ 4+ – hier mit Workshop zur Automatisierungstechnik im HwK-Kompetenzzentrum für Gestaltung, Fertigung und Kommunikation. Foto: Gaida
Auf reges Interesse stießen die ersten Infoveranstaltungen des Beratungszentrums für SaZ 4+ – hier mit Workshop zur Automatisierungstechnik im HwK-Kompetenzzentrum für Gestaltung, Fertigung und Kommunikation.
Auf reges Interesse stießen die ersten Infoveranstaltungen des Beratungszentrums für SaZ 4+ – hier mit Workshop zur Installationstechnik im HwK-Metall- und Technologiezentrum. Foto: Gaida
... und im Workshop zur Installationstechnik im HwK-Metall- und Technologiezentrum. Foto: Gaida

Soldaten auf Zeit (SaZ), die sich ohne vorangehende Berufsausbildung für mindestens vier Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet haben (SaZ 4+), ermöglicht das Beratungszentrum Bundeswehr-Wirtschaft (BzBwWi) unter dem Dach der Handwerkskammer (HwK) Koblenz seit Januar dieses Jahres, in einer 15-monatigen Ausbildung den anerkannten Berufsabschluss in einem der vier Handwerksberufe Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Elektroniker, Feinwerkmechaniker oder Metallbauer zu erreichen. Alle drei Monate soll die modulare Berufsausbildung erneut starten, um möglichst vielen SaZ die Teilnahme daran zu ermöglichen.

Hoher Anspruch an die Teilnehmer

Start in die verkürzte Lehre ist für die SaZ bereits zehn Wochen vor Dienstzeitende – unter Nutzung von Urlaubsansprüchen und nach Absprache mit den Disziplinarvorgesetzten. Insgesamt beläuft sich die Ausbildungsdauer auf 15 Monate, die SaZ erwerben also ihre Gesellenbriefe bereits 13 Monate nach der Entlassung aus der Bundeswehr. Ein hoher Anspruch, den das Modell an die angehenden Handwerker stellt, denn Klarheit über die beruflichen Ziele und der unbedingte Wille, sie zu erreichen, sind entscheidende Voraussetzungen, um diese Form einer Intensiv-Lehre zu meistern. Zudem sind die Ausbildungskosten nicht vollständig über die BFD-Ansprüche abgedeckt.

Der Einstieg in die berufliche Bildungsmaßnahme beginnt im dritten Monat vor Dienstzeitende mit einem einmonatigen fachpraktischen Berufsorientierungspraktikum (HwK-BOP) sowie einem einmonatigen fachpraktischen und fachtheoretischen Lehrgang in den HwK-Berufsbildungszentren (HwK-BBZ 1).

In diesen zwei Monaten lernen die Teilnehmer anhand von Projekten das arbeitsmarktrelevante und technologische Umfeld des gewählten Berufes und das Anforderungsprofil in der Ausbildung kennen.

Überbetriebliche und betriebliche Module

Unmittelbar nach Ende der Dienstzeit vermittelt ein weiterer vierwöchiger HwK-Lehrgang (HwK-BBZ 2) den SaZ die für den Einstieg in eine betriebliche Ausbildung erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse. Darauf folgt ein viermonatiger Abschnitt der beruflichen Fachbildung im Betrieb. Ein dritter fachtheoretischer HwK-Lehrgang (HwK-BBZ 3) über sechs Wochen schließt sich an. Nach der weiteren sechsmonatigen betrieblichen Ausbildung bereitet ein abschließender zweiwöchiger fachtheoretischer Bildungsabschnitt (HwK-BBZ 4) bei der Kammer auf die Ablegung der Gesellenprüfung vor dem Prüfungsausschuss der HwK vor.

Dienstleistungen der Kammern nutzen

Ihren Ausbildungsbetrieb suchen die SaZ eigenverantwortlich und klären mit ihm die Vergütung zur Sicherung des Lebensunterhalts in den verbleibenden sechs Monaten nach Ende der Förderhöchstdauer durch den BFD. Der Ausbildungsbetrieb muss als Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung im entsprechenden Ausbildungsberuf geeignet sein. Über die Lehrstellenbörsen der Kammern und Arbeitsagenturen hinaus steht auch die HwK-Ausbildungsberatung gleichermaßen den SaZ wie den Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite.

Die Partner aus Bundeswehr und Wirtschaft, die das Modellvorhaben einer verkürzten Ausbildung für SaZ auf den Weg gebracht haben, sehen darin „eine Riesen-Chance für junge Leute, die sich im Klaren darüber sind, was sie wirklich möchten und die Bereitschaft aufbringen zum Büffeln, bis der Kopf qualmt“, wie es der zuständige stellvertretende PSZ-Leiter Generalmajor Wolfgang Born ausdrückt.

Neue Perspektiven sehen HwK-Präsident Karl-Heinz Scherhag und Hauptgeschäftsführer Dr. h. c. mult. Karl-Jürgen Wilbert auch für die Handwerksbetriebe, die aus dem Kreis der Soldaten wertvolle Mitarbeiter als Fach- und Führungskräfte gewinnen können, die mit beiden Beinen im Leben stehen und beruflich vorankommen möchten.

Konzeption des Modells

In die Konzeption des Modellvorhabens einer verkürzten Ausbildung für SaZ war neben der HwK die Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (PSZ) im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) eingebunden – dieser ist der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) zugeordnet. Grundsätzliche Voraussetzung für die Verkürzung der Lehrzeit war die Anerkennung des Soldatendienstes als ein auf Zeit ausgeübter Beruf.

Grafik verweist auf einen Info-Punkt   SaZ-Modell

Förderungsvoraussetzungen:
Voraussetzung für eine Teilnahme ist neben einer mindestens vierjährigen Dienstzeit als Soldat auf Zeit (SaZ) der Hauptschulabschluss und das Bestehen einer Ausbildungseignungsuntersuchung (AEU), die auf Anforderung der Einheit des SaZ im Zentrum für Nachwuchsgewinnung (ZNwG) durchgeführt wird. Mit der AEU sollen vor allem die grundsätzlichen berufsspezifischen Begabungsstrukturen eines Bewerbers erfasst werden.

Zeitlicher und inhaltlicher Verlauf:
Die vorbereitenden Tätigkeiten und Aktionen sollen etwa ein Jahr vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme anlaufen. Drei Monate vorher soll der unterzeichnete Vertrag dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) und dem Beratungszentrum Bundeswehr-Wirtschaft (BzBwWi) vorliegen. – Vertragspartner sind der an der Berufsausbildung teilnehmende SaZ, der Ausbildungsbetrieb und die Handwerkskammer Koblenz.

Informationen zur verkürzten Ausbildung für SaZ 4+ beim zuständigen Standortteam des BFD und im BzBwWi, Tel.: 0261/ 398-126, Fax: -934, E-Mail: beratung@bundeswehr-wirtschaft.de, Internet: www.bundeswehr-wirtschaft.de/saz4


Übersicht über die Zeiträume der Ausbildung

Gruppe HwK- BOP HwK- BBZ 1 TrT/ Dst HwK- BBZ 2
01.2008 14.01.2008 – 08.02.2008 11.02.2008 – 07.03.2008 10.03.2008 – 31.03.2008 01.04.2008 – 25.04.2008
02.2008 21.04.2008 – 16.05.2008 19.05.2008 – 13.06.2008 16.06.2008 – 30.06.2008 01.07.2008 – 25.07.2008
03.2008 21.07.2008 – 15.08.2008 18.08.2008 – 12.09.2008 15.09.2008 – 30.09.2008 06.10.2008 – 31.10.2008
04.2008 13.10.2008 – 07.11.2008 10.11.2008 – 05.12.2008 08.12.2008 – 31.12.2008 05.01.2009 – 30.01.2009
Beschreibung der Abkürzungen und der Inhalte Berufsorientierungs- Praktikum (BOP) in den Berufsbildungszentren der Handwerkskammer (HwK) Koblenz – Entscheidung für einen Ausbildungsberuf Überbetriebliche Ausbildung in den Berufsbildungszentren (BBZ) der HwK Koblenz – Teil 1 Abschluss der aktiven Dienstzeit im Truppenteil (TrT) bzw. in der Dienststelle (Dst) der Bundeswehr und Entlassungsformalitäten Überbetriebliche Ausbildung in den Berufsbildungszentren (BBZ) der HwK Koblenz – Teil 2
Gruppe Betrieb HwK- BBZ 3 Betrieb HwK- BBZ 4
01.2008 28.04.2008 – 29.08.2008 01.09.2008 – 10.10.2008 13.10.2008 – 17.04.2009 20.04.2009 – 30.04.2009
02.2008 28.07.2008 – 28.11.2008 01.12.2008 – 23.01.2009 26.01.2009 – 17.07.2009 20.07.2009 – 31.07.2009
03.2008 03.11.2008 – 27.02.2009 02.03.2009 – 09.04.2009 14.04.2009 – 16.10.2009 19.10.2009 – 30.10.2009
04.2008 02.02.2009 – 29.05.2009 02.06.2009 – 10.07.2009 13.07.2009 –15.01.2010 18.01.2010 – 29.01.2010
Beschreibung der Abkürzungen und der Inhalte Lehrzeit im Ausbildungsbetrieb – Teil 1 Überbetriebliche Ausbildung in den Berufsbildungszentren (BBZ) der HwK Koblenz – Teil 3

Ablegen der Zwischenprüfung
Lehrzeit im Ausbildungsbetrieb – Teil 2 Überbetriebliche Ausbildung in den Berufsbildungszentren (BBZ) der HwK Koblenz – Teil 4

Ablegen der Gesellenprüfung


Grafik verweist auf einen Info-Punkt   HwK-Service auch für SaZ

Ausbildungsberatung / Lehre im Handwerk
Tel.: 0261/ 398-323
Fax: 0261/ 398-989
aubira@hwk-koblenz.de

Betriebswirtschaft / Existenzgründung
Tel.: 0261/ 398-251
Fax: 0261/ 398-994
beratung@hwk-koblenz.de

Rechtsfragen für Handwerksbetriebe
Tel.: 0261/ 398-203
Fax: 0261/ 398-983
recht@hwk-koblenz.de

Neue Technologien / Förderprogramme
Tel.: 0261/ 398-571
Fax: 0261/ 398-994
beratung@hwk-koblenz.de

Meisterprüfung / Fort- und Weiterbildung
Tel.: 0261/ 398-415
Fax: 0261/ 398-990
bildung@hwk-koblenz.de
meister@hwk-koblenz.de
www.hwk-koblenz.de

Beratungszentrum Bundeswehr-Wirtschaft
Friedrich-Ebert-Ring 33, 56063 Koblenz
Tel.: 0261/ 398-165, Fax: 0261/ 398-996
E-Mail: presse@bundeswehr-wirtschaft.de

 
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