HwK Koblenz: Qualifizierung nach Verletzungen im Einsatz
Soldaten, die ihre ursprünglich ausgeübte Tätigkeit infolge eines Einsatzunfalls nicht mehr ausüben können, haben Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder auf Qualifizierungsmaßnahmen.
Die entsprechenden Voraussetzungen regelt das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG), das seit Ende 2007 in Kraft ist.
Das Beratungszentrum Bundeswehr-Wirtschaft (BzBwWi) unter dem Dach der HwK Koblenz bietet diesen Soldaten Beratung und Unterstützung insbesondere bei der beruflichen Qualifizierung an. Dabei geht es um Maßnahmen, die zum Erhalt, zur Verbesserung, zur Herstellung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Soldaten erforderlich sind und ihm die Weiterverwendung in den Streitkräften oder eine sonstige dauerhafte Eingliederung in das Arbeitsleben ermöglichen.
Informationen, Terminvereinbarung und Beratung zu Fachausbildung und HwK-Bildungsangebot im Beratungszentrum Bundeswehr-Wirtschaft, HwK-City-Büro Koblenz ...
Beratungszentrum Bundeswehr-Wirtschaft
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